Seit 1. Jänner 2017 ist die Spendenabsetzbarkeit neu geregelt.
Spenden an RETTET DAS KIND TIROL sind gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG weiterhin im Rahmen des Jahresausgleichs absetzbar.
Allerdings erfolgt die steuerliche Berücksichtigung Ihrer ab 2017 geleisteten Spenden künftig nicht mehr durch Sie selbst im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, sondern über eine Meldung von RETTET DAS KIND TIROL an das zuständige Finanzamt.
Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie uns Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.
So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen.
Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich absetzen möchten und wir kein Geburtsdatum von Ihnen haben, müssen Sie gar nichts tun. oder uns Bescheid geben wenn Sie Ihre Meinung ändern.. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihre Spende dann auch nicht in Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen können
Wenn Sie uns Ihre Daten bereits bekannt gegeben haben und wir keine Meldung ans Finanzamt machen sollen, so geben Sie uns einfach Bescheid. Das können Sie jederzeit tun.
Für Firmen gelten diese Möglichkeiten nicht. Dort bleibt alles beim Alten.
Information für Firmen
Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres. Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Für Unternehmen ist übrigens auch der Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar.
Weitere Antworten rund um die Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen und Unternehmen finden Sie hier.